Sie haben einen Fehler gemacht. Und wollen ihn gar nicht abstreiten. Also denken Sie: Es läuft ein Verfahren, am Ende kommt ein Urteil, und damit muss ich jetzt leben. Diesen Gedanken haben fast alle, die zum ersten Mal mit dem Strafrecht in Berührung kommen. Er ist nachvollziehbar. Und er ist falsch.
Was eine Vorstrafe wirklich kostet
Ein einziges Urteil kann reichen, und Ihr Leben nimmt einen gewaltigen Knick: Eine Strafregisterauskunft, die nicht einwandfrei ist, steht Ihnen bei Bewerbungen, im Job und bei vielen Berufswegen im Weg. So erklärt Martin Fürthaler selbst, warum ihm gerade bei jungen Mandanten so viel daran liegt:
„Die weiße Weste ist so wichtig, gerade bei den Jungen. Wenn man einen Fehler gemacht hat und hatte bis dahin eine weiße Weste, gilt es, genau die zu behalten.“Martin Fürthaler, Strafverteidiger Wien
Der Ausweg, den viele nicht kennen: die Diversion
In Österreich kann ein Strafverfahren beendet werden, bevor es überhaupt zu einem Urteil kommt. Das ist die Diversion. Sie übernehmen Verantwortung für das, was passiert ist, etwa durch eine Geldleistung, gemeinnützige Arbeit, einen Tatausgleich oder eine Probezeit. Im Gegenzug endet das Verfahren ohne Schuldspruch.
Das bedeutet konkret:
- Kein Urteil: Sie sind nicht „schuldig im Namen der Republik". Sie haben Verantwortung übernommen. Das ist rechtlich ein fundamentaler Unterschied.
- Kein Eintrag im Strafregister: Ihre Strafregisterbescheinigung bleibt sauber.
- Kein Karriere-Knick: Steht im Strafregister nichts, sind Sie auch nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber davon zu erzählen.
Bestraft werden Sie trotzdem: Die Leistung ist spürbar. Aber in Ihrem beruflichen Fortkommen werden Sie nicht bestraft. Eben das macht die Diversion für Ersttäter oft zur wichtigsten Weiche des ganzen Verfahrens.
Warum die Diversion nicht von allein kommt
Die Diversion ist kein Automatismus. Ob sie in Frage kommt, hängt vom Vorwurf, den Umständen und der Verantwortungsübernahme ab. Von selbst ergibt sie sich selten. Es braucht jemanden, der sie zum richtigen Zeitpunkt anregt, die richtigen Argumente liefert und weiß, worauf Staatsanwaltschaft und Gericht dabei achten.
Und es gibt einen Haken, den Sie kennen müssen: Diese Chance besteht oft nur einmal, und nur, solange der Fall noch lenkbar ist. Wer erst nach einer unbedachten Aussage oder kurz vor der Verhandlung reagiert, hat viele Möglichkeiten bereits verschenkt. Je früher die Verteidigung den Akt kennt, desto realistischer ist der Weg zur Diversion.
Ist die Diversion in Ihrem Fall möglich?
Das lässt sich seriös erst nach einem Blick auf Vorwurf und Aktenlage beantworten. Was ich Ihnen am Telefon aber sofort sagen kann: ob Ihr Fall grundsätzlich in die richtige Richtung zeigt, und was Sie jetzt tun und lassen sollten, damit diese Tür offen bleibt.
Rufen Sie an, bevor Sie aussagen oder etwas unterschreiben. Wir klären, ob eine Diversion für Ihren Fall realistisch ist.
Kostenlos anrufen: 0664 184 49 97Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.