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Ratgeber Strafrecht

„Er hat angefangen!"
Der schmale Grat zwischen Notwehr und Körperverletzung.

Sie werden geschubst, geschlagen, provoziert, und wehren sich, völlig nachvollziehbar. Trotzdem stehen am Ende Sie vor dem Richter, nicht der, der angefangen hat. Wie kann das sein?

Der schmale Grat

Vor Gericht verläuft zwischen Notwehr und Körperverletzung ein extrem schmaler Grat. Notwehr heißt: Sie dürfen sich verteidigen, aber nur so weit, wie es notwendig ist, um den Angriff abzuwehren. Nicht mehr.

Ein einzelner Schlag, mit dem Sie sich schützen, gilt als Notwehr. Schlagen Sie danach weiter, weil die Wut übernimmt, wird daraus Körperverletzung. Diese Grenze entscheidet darüber, ob Sie als Opfer aus der Sache gehen, oder als Täter verurteilt werden. Dass der andere angefangen hat, schützt Sie dabei nicht automatisch.

Warum das Gericht anders urteilt, als Sie gehandelt haben

In der Situation selbst denkt niemand an Paragrafen. Sie handeln aus Instinkt, aus Angst, aus Adrenalin. Das ist menschlich. Aber das Gericht bewertet Ihr Handeln im Nachhinein: kühl, nüchtern, anhand von Protokollen und Zeugenaussagen. Zwischen dem, was Sie erlebt haben, und dem, was in der Akte steht, liegen oft Welten.

Dazu kommt: Zeugen haben den Anfang oft gar nicht gesehen, nur Ihre Reaktion. Und wer nach der Auseinandersetzung aufgewühlt bei der Polizei drauflos erzählt, liefert Formulierungen, die später gegen ihn gelesen werden. („Da ist mir die Hand ausgekommen" liest sich im Protokoll anders, als es gemeint war.)

Was die Verteidigung hier leistet

Es braucht jemanden, der dem Gericht zeigt, was in diesem Moment wirklich passiert ist. Der Ihre Reaktion einordnet: die Bedrohungslage, die Dynamik, die Verhältnismäßigkeit. Der aus „ein Schlag zu viel" eine nachvollziehbare Verteidigungshandlung macht. Oder, wo das nicht geht, die Umstände so darstellt, dass sie strafmildernd wirken.

Anzeige nach einer Auseinandersetzung?

Sie haben sich gewehrt und jetzt eine Anzeige wegen Körperverletzung? Rufen Sie an, bevor Sie aussagen. Wir ordnen die Lage gemeinsam ein.

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